Haeufig gestellte Fragen zum Franchise-Vergleich
Hier finden Sie ausfuehrliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Franchise in der Schweizer Grundversicherung. Alle Antworten beziehen sich auf die OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) gemaess KVG.
Grundlagen
Die Franchise ist der Betrag, den Versicherte pro Kalenderjahr selbst bezahlen muessen, bevor die Krankenkasse Leistungen uebernimmt. In der Schweizer Grundversicherung (OKP) gibt es fuer Erwachsene sechs Stufen: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500. Je hoeher die Franchise, desto tiefer die monatliche Praemie - und umgekehrt.
Die Franchise ist der Fixbetrag, den Sie pro Jahr selbst tragen. Der Selbstbehalt ist eine zusaetzliche Kostenbeteiligung von 10% auf alle Kosten oberhalb der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr fuer Erwachsene. Zusammen bilden Franchise und Selbstbehalt Ihre maximalen Eigenkosten. Beispiel: Bei CHF 1'500 Franchise betragen die maximalen Eigenkosten CHF 1'500 + CHF 700 = CHF 2'200 pro Jahr.
Nein. Die Franchise wird nicht auf einmal faellig, sondern sukzessive abgetragen, wenn Sie Leistungen beziehen. Jede Arztrechnung wird zunaechst gegen die noch offene Franchise verrechnet, bis der Jahresbetrag erreicht ist. Danach uebernimmt die Krankenkasse 90% der weiteren Kosten.
Wechsel und Fristen
Die Franchise kann einmal jaehrlich per 1. Januar geaendert werden. Die Aenderung muss bis spaetestens 30. November bei der Krankenkasse eingegangen sein. Verpassen Sie diese Frist, bleibt die aktuelle Franchise fuer ein weiteres Jahr bestehen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Wechsel-Anleitung.
Nein. Bei einem Kassenwechsel per 1. Januar beginnt die Franchise bei der neuen Krankenkasse von Null. Bereits bezahlte Franchise-Anteile bei der alten Kasse werden nicht uebertragen. Das bedeutet: Wenn Sie im alten Jahr bereits CHF 1'500 Franchise bezahlt haben und die Kasse wechseln, starten Sie im neuen Jahr bei CHF 0.
Kinder und Familie
Fuer Kinder unter 18 Jahren gelten separate, tiefere Franchise-Stufen von CHF 0 bis CHF 600 (je nach Krankenkasse). Der maximale Selbstbehalt fuer Kinder betraegt CHF 350 statt CHF 700 bei Erwachsenen. Viele Eltern waehlen fuer ihre Kinder die tiefste oder gar keine Franchise, da Kinder haeufiger zum Arzt muessen.
Ja, jedes Familienmitglied kann eine individuelle Franchise-Stufe waehlen. Es ist sogar empfohlen, die Franchise pro Person an den individuellen Gesundheitszustand anzupassen. So kann ein gesunder Elternteil eine hohe Franchise waehlen, waehrend der andere mit haeufigeren Arztbesuchen eine tiefe Franchise bevorzugt. Details dazu in unserer Altersgruppen-Analyse.
Kosten und Vergleich
Als Faustregel gilt: Ab jaehrlichen Gesundheitskosten von CHF 3'000 bis CHF 4'000 ist die tiefste Franchise (CHF 300) meist die guenstigste Option. Bei Kosten unter CHF 1'500 ist fast immer die hoechste Franchise wirtschaftlicher. Dazwischen liegt eine Grauzone, in der mittlere Franchisen optimal sein koennen. Unsere Vergleichstabelle zeigt die exakten Break-even-Punkte.
Der Break-even-Punkt ist jener Betrag an Gesundheitskosten, ab dem eine tiefe Franchise guenstiger wird als eine hohe. Er liegt typischerweise bei CHF 1'500 bis CHF 3'000 jaehrlicher Gesundheitskosten, abhaengig von Kanton und Versicherer. In Kantonen mit hohen Praemien (z.B. Genf) liegt der Break-even hoeher, da die Praemienersparnis groesser ist.
Die Praemiendifferenz zwischen CHF 2'000 und CHF 2'500 betraegt typischerweise nur CHF 20-30 pro Monat. Das zusaetzliche Risiko von CHF 500 steht einer maximalen Jahresersparnis von ca. CHF 360 gegenueber. Fuer die meisten Versicherten lohnt sich der Sprung finanziell kaum, weshalb CHF 2'000 oft das bessere Preis-Leistungs-Verhaeltnis bietet. Mehr dazu im Pro-&-Contra-Vergleich.
Da die Franchise-Stufen gesetzlich vorgegeben sind, unterscheiden sich die Kassen nur in ihren Praemien pro Stufe. Vergleichen Sie fuer jede Kasse die Monatspraemie bei Ihrer Wunsch-Franchise und rechnen Sie die Gesamtkosten aus: 12 × Monatspraemie + geschaetzte Eigenkosten (Franchise + Selbstbehalt). Die Kasse mit den tiefsten Gesamtkosten ist die guenstigste.
Sonderfaelle
Ja. Bestimmte Leistungen sind von der Franchise befreit, darunter Mutterschaftsleistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt, bestimmte Praeventionsleistungen und einzelne Screening-Untersuchungen gemaess KLV. Diese werden von der Kasse uebernommen, ohne die Franchise zu belasten.
Nein. Die Franchise betrifft ausschliesslich die obligatorische Grundversicherung (OKP). Zusatzversicherungen (Spital halbprivat/privat, Zahnversicherung, Alternativmedizin etc.) haben eigene Bedingungen und werden von der Franchise-Wahl nicht beeinflusst.
Unfaelle werden in der Regel von der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) gedeckt, nicht von der Krankenkasse. Die Franchise der Grundversicherung wird bei Unfaellen nur dann angerechnet, wenn keine UVG-Deckung besteht, etwa bei Nichterwerbstaetigen ohne UVG-Deckung.
Ja, die sechs Franchise-Stufen sind im KVG bundesweit einheitlich festgelegt und gelten in allen 26 Kantonen gleich. Was jedoch stark variiert, sind die Praemien: In teuren Kantonen wie Genf oder Basel-Stadt ist die Praemien-Differenz zwischen tiefer und hoher Franchise wesentlich groesser als in guenstigen Kantonen. Aktuelle kantonale Daten finden Sie in unserer Statistik.
Die Krankenkasse muss die Leistungen trotzdem erbringen - die Behandlung wird nicht verweigert. Koennen Sie die Franchise nicht zahlen, wird der Betrag in Rechnung gestellt und bei Nichtzahlung ueber das Betreibungsamt eingefordert. Es empfiehlt sich dringend, bei hoher Franchise genuegend Reserven in Hoehe der Franchise auf einem separaten Sparkonto anzulegen.